Billigflieger – Welche Entschädigungen bei Verspätung?
2.April.2006 adminBedeutet ein kleinerer Flugpreis automatisch weniger Rechte? Bestimmt nicht! Wie ich aus einer aktuellen Pressemitteilung entnehmen konnte, haben Flugpassagiere eines Billigfliegers die gleichen Rechte, wie bei herkömmlichen Linienfliegern.
Das billigflieger-forum.de ist ein Forum für Verbraucher, bzw. Nutzer von Billigfliegern. Hier werden Erfahrungen, Tipps und Tricks zum Thema Billigflug Airlines weitergeben. Es gibt viele nützliche Infos über die Airlines, zu Flughäfen, was man bei der Buchung von Billigfliegern beachten muß und Infos zum Thema Ratgeber Recht.
So müssen die Billigflieger ebenso Entschädigungsleistungen bei Verspätungen zahlen:
In Europa
bis 2 Std. Verspätung 75,- Euro,
ab 2 Std. Verspätung 150,- Euro
Interkontinental
bis 4 Std. Verspätung 150,- Euro
ab 4 Std. Verspätung 300,- Euro
Wenn der Flug wegen "berbuchung storniert wird, muß auch die Billigflug Airline eine Entschädigung zahlen!
Flugdistanz bis 1500 Km = 250,- Euro
Flugdistanz ab 1500 Km = 400,- Euro
Nun wissen wir es ganz genau!
Das ist natürlich eine etwas verkürzte Darstellung. Vielleicht hilft ja der folgende Link noch etwas weiter…
http://www.ra-live.de/ratgeber/Fluggastrecht/Index.htm
Gruß,
Klos