Gerichtsurteil: Rückflug bleibt auch bei storniertem Hinflug gültig

20.Dezember.2007 admin
Gerichtsurteil: Rückflug bleibt auch bei storniertem Hinflug gültig

Wie man sich doch täuschen kann. Bis gestern war ich felsenfest davon ausgegangen, dass beim Nicht-Antreten eines Fluges gleichzeitig auch der Rückflug storniert werden muss. Schließlich ist das auch die Information, die man seitens der MitarbeiterInnen der Airlines erhält.

Doch von wegen:

Ein Rückflugticket bleibt laut einem Urteil des Frankfurter Landgerichts auch dann gültig, wenn der Reisende den Hinflug nicht angetreten hat., wie n-tv berichtet.

Im berichteten Fall ging es um ein Verfahren gegen die british airways (Az 2-2 O 243/07) doch auch die Lufthansa steht momentan in ähnlicher Sache vor Gericht.

Man kann nur hoffen, dass auch der zweite Prozess im Sinne des Kunden entschieden wird, denn es kann ja durchaus mal vorkommen, dass man krank wird und ein paar Tage später einen anderen Flieger bucht. Warum sollte in einem solchen Fall der bezahlte und gebuchte Rückflug entfallen? Nur, damit die Fluglinie doppelt daran verdient?

Lothar Henke / Pixelio.de


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