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von Christoph Römer am 22.04.09

© lapin.lapin
In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt, um an einer Pilgerreise nach Mekka teilzunehmen. Das Schulamt lehnte ab. Als sie daraufhin trotzdem an der Reise teilnahm und dabei unerlaubt bei der Arbeit fehlte, kündigte ihr die Stadt.
Die Frau ging vor Gericht und klagte darauf, dass ihre "Große Pilgerfahrt" eine Interessenabwägung bedeutete und der Glaubens- und Gewissenskonflikt letztlich wichtiger einzustufen sei als die Verpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber.
Ob dieses allerdings bei einem "einfachen" Urlaub in Santiago de Compostela oder einem verlängerten Lourdes-Wochenende auch Bestand haben würde, vermag ich nicht zu beurteilen. Im Zweifel ist es aber sicherlich besser, die Pilgerreise mit dem Arbeitgeber im Konsens zu regeln ...
Permalink: Gerichtsurteil: Urlaub fürs Pilgern
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Wong
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