Gewusst?

26.November.2005 admin

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/index_html

Ob echt oder gefälscht, bis zu einem http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen/index.html Wert von 175 Euro können Urlaubseinkäufe aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) nach Angaben des Bundesfinanzministeriums mitgebracht werden. Gefälschte Markenbrillen oder Luxushandtaschen aus EU-Urlaubsländern können an der deutschen Grenze beschlagnahmt werden. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Urlauber wusste, dass es sich um eine Fälschung handelt oder nicht. Weitere strafrechtliche Folgen habe die Einfuhr von gefälschter Ware für Privatpersonen allerdings nicht.

andere Länder, andere Sitten: 10.000 Euro musste eine Dänin in Italien zahlen, weil sie eine falsche Luxusbrille erworben hatte.

Reisende Schnäppchenjäger werden manchmal geschnappt. Luxus hat eben seinen Preis …


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