Koffer weg = Alptraum

14.Juni.2006 admin
Koffer weg = Alptraum

Dieses Unglück passiert heutzutage eher selten (von rund 40 Millionen Passagieren der Lufthansa vermissen nur knapp 0,3 Prozent am Ende der Reise ihren Koffer).

Der erste Schritt sollte dann zum Infopoint der Fluggesellschaft führen. Vielleicht gab es Probleme beim Ausladen oder der Verlust wurde vom Maschinenpersonal selbst bemerkt. Einige Fluggesellschaften halten für Gäste ohne frische Hemden ein "Overnight kit" bereit. Das Überlebenspaket enthält nicht nur Toilettenartikel, sondern oftmals auch Gutscheine für Übernachtungen und Speisen in flughafennahen Hotels und Restaurants. anspruch auf frische Kleidung hat der Fluggast in jedem Fall – tagelang im Flughafen mit derselben Unterhose warten brauch niemand.

Was viele Fluggäste außerdem nicht wissen: die Airline ist verpflichtet, verspätete Gepäckstücke ins Urlaubshotel nachzuliefern. Wenn Sie den Verlust ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Airline angezeigt haben, können Sie also direkt in den Urlaub starten. Ist der Koffer nach fünf Tagen immer noch nicht aufgetaucht, folgt ein Papierkrieg. Um den Wert von Hemd, Hose und Fotoapparat festzustellen, muss ein ausführlicher Fragebogen beantwortet werden. Angst müssen Geschädigte vor dem Dokument trotzdem nicht haben: in jedem Falle hat der Reisegast schon vor Ausfüllen des Fragebogens das Recht auf neue Kleidung und Urlaubsutensilien. Ganz wichtig: Kaufbelege aufbewahren, beim Preis außerdem darauf achten, dass er ungefähr dem Kaufpreis der abhanden gekommenen Gepäckstück entspricht.
Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften vermeidet in manchen Fällen böse Überraschungen: bestimmte Airlines erstatten den gesamten Einkauf, andere Gesellschaften übernehmen nur die Hälfte des Gepäckwertes. Gängig ist eine Erstattung nach dem Warschauer Abkommen: hierbei werden 27 Euro pro Kilo Reisegepäck erstattet, also rund 540 Euro bei einem normalen Koffer.

Um sich Ärger am Urlaubsort zu ersparen, sollten Reise jedes Gepäckstück mit der eigenen Anschrift versehen. Wichtig: nach Möglichkeit auch "Deutschland" in der jeweiligen Landessprache vermerken. Wertsachen gehören grundsätzlich ins Handgepäck. Achten Sie bei der Gepäckaufgabe auch darauf, ob der "luggage tag" (Zielaufkleber am Koffer) den richtigen Flughafenkürzel trägt. Eine Übersicht über alle Kürzel finden Sie bei Billigflieger Vergleich im Reisebereich. Machen Sie für teure Gepäckstücke von einer gesonderten Reisegepäckversicherung Gebrauch. Die kann teuer werden, den Laptop oder das Navigationsgerät gibt es dann aber in jedem Falle zurück. Achtung: eine Reisegepäckversicherung deckt keine Bargeldbestände, Schmuckstücke, Antiquitäten oder medizinische Hilfsmittel wie Kontaktlinsen.

Geduld zahlt sich für Reisende aus, die eine Komplettreise gebucht haben. Wenn das Gepäck länger als drei Tage verschwunden ist, kann nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt der Komplettreisepreis um bis zu 25 Prozent gemindert werden – neben der Erstattung des Gepäckwertes.

Quelle: [openpr.de]


One Response to “Koffer weg = Alptraum”

  1. Peter Luebbert

    Ursula & Peter Lübbert Provinzialstr. 410
    44388 Dortmund
    TEL 0231 / 69 00 970
    FAX 012120 – 203 722
    email: peter.luebbert@gmx.de
    ursula-luebbert@gmx.de

    Bövinghausen, den 24.4.2010

    Betreff: Gerichtlich festgestellter Reisemangel „Kein Gepäck bei Kreuzfahrt“ –
    Kreuzfahrtgesellschaft COSTA und Reisebüro Atlantic- Seereisedienst Duisburg schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu und wollen nicht haften

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Bei der COSTA -Kreuzfahrtgesellschaft Neu Isenburg buchten wir über das Atlantic-Seereisedienst- Reisebüro in Duisburg aufgrund einer einseitigen Zeitungsanzeigen in den Ruhr-Nachrichten Dortmund im Frühjahr 2008 eine einwöchige Mittelmeerkreuzfahrt vom 1. bis 8. Sep-tember 2008 von Rom ins östliche Mittelmeer mit Zubringer-Flugreise von Düsseldorf nach Rom. Drei Wochen vor der Reise schickte das Atlantic-Seereisedienst-Reisebüro Duisburg neue Flugtik-kets eines anderen Zubringerfluges von Düsseldorf nach Rom, jetzt plötzlich mit Zwischenlandung und Umsteigen in Wien, da der erste, zunächst vorgesehene Direktflug überbucht war. Wir reisten am 01.09.2008 von DUS nach Wien mit Air-Berlin und von dort mit der Air-Berlin-Tochtergesellschaft Nicki Airlines weiter nach Rom. Doch in Rom kam mein Koffer nicht an, er war beim Umladen in Wien vergessen worden. Wir mußten aber mit dem Bus weiter zum Hafen das Kreuzfahrtschiff erreichen. Es wurde versprochen, den eine Maschine später aus Wien avisier-ten Koffer zum ersten Halt des Kreuzfahrtschiffes am nächsten Tag nach Catania auf Sizilien zu bringen. Der Koffer kam während der gesamten Kreuzfahrt nicht an, und ich mußte eine Woche lang mit meinem Anzug und Lederschuhen bei 30 Grad Hitze bei der Kreuzfahrt herumlaufen. Am Ende der Kreuzfahrt auf der Rückreise konnte ich den Koffer wieder vom Flughafen Rom mitneh-men.
    Der Reisemangel wurde natürlich auf dem Costa Kreuzfahrtschiff „Romantica“ bei der deutschen Reiseleitung PETRA geltend gemacht.
    Die Kreuzfahrtgesellschaft COSTA lehnte nach einem anwaltlichen Schriftwechsel 2008 im No-vember 2008 einen Schadensersatz wegen vertaner Reisefreude und die Anerkennung eines Reise

    mangels ab. COSTA sei nur für den Schiffsanteil der Reise verantwortlich, der sei erbracht worden. Die Zubringerdienste zum Kreuzfahrtschiff wie Flug und Gepäcktransport sei von dem Atlantic-Reisebüro organisiert und zu verantworten.
    Durch einen Anwalt verklagte ich daraufhin das Reisebüro als Veranstalter der Zubringerflüge auf Schadensersatz. Das Amtsgericht Duisburg sprach uns nach einem Prozeß am 27.08.2009 einen Schadensersatz von ca 1800,- € zu. (Az 3 C 5522 / 08) zu. Das Atlantic-Seereisedienst-Reisebüro Duisburg ging in Revision. Das Landgericht Duisburg gab der Revision recht am 18.03.2010 (Az 12 S 105 / 09). Das Reisebüro habe mit der Organisation der Zubringerflüge nur einen untergeord-neten Dienst im Reisevertrag mit der COSTA erbracht und sei dafür nicht der haftende Veranstalter. Dieser sei ganz allein COSTA.
    Die COSTA-Kreuzfahrtgesellschaft wurde in einem Einschreibebrief vom 10.03.2010 mit beiden Urteilen konfrontiert und nun erneut um Übernahme des Schadensersatzes gebeten, der vom Amtsgericht Duisburg ja festgestellt worden war. Dies lehnte sie mit Schreiben vom 20.04.2010 ab, da die COSTA nicht Veranstalter der Zubringerflüge gewesen sei.

    Nun habe ich einen festgestellten Reisemangel durch den nicht transportierten Reisekoffer erlitten, den das Amtsgericht Duisburg nach Frankfurter Tabelle mit ca 1800,- € festgestellt hat, für den aber niemand der Teilleistungserbringer und Veranstalter der Kreuzfahrt, weder die COSTA noch das Reisebüro als Veranstalter der Zubringerflüge haften will.
    Ich denke, dieser Fall ist insoweit von allgemeinem Interesse, da die Urlaube auf Kreuzfahrtschiffen in letzten Jahren zunehmen. Darunter sind oft auch immer als Zusatzleistung Zubringerflüge oder Bahnfahrten zum Start der Kreuzfahrt in einem ausländischen oder deutschen Seehafen. Es kann also leicht ein solcher Reisemangel wieder entstehen, wie bei dieser Kreuzfahrt übrigens allein drei Paaren geschehen ist, deren Namen und Adressen ich noch habe.
    Wie kann es sein, daß die unterschiedlichen Leistungserbringer im Rahmen einer Kreuzfahrt die Haftung für Vorkommnisse auf diesen Zubringerflügen jeweils auf den anderen Veranstalter schie-ben und damit die Haftung für einen eindeutig festgestellten Reisemangel „Kein Gepäck auf der Kreuzfahrt“ unterbleibt?
    Es wäre schön, wenn Sie diesen Fall einmal in Ihrer Verbrauchersendung behandeln könnten.
    mit freundlichem Gruß
    Peter Lübbert

Hinterlasse eine Antwort



Impressum