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Reisetipps
von Christoph Römer am 30.01.09

© brykmantra
Hinsichtlich der gebuchten Flüge etc. gelten die üblichen Stornierungsregelungen und wer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, ist hier auf der sicheren Seite. Doch hinsichtlich des Urlaubsanspruchs gegenüber dem Arbeitgeber hat der Europäische Gerichtshof vor ein paar Tagen völlig neue Fakten geschaffen:
Im Gegensatz zu der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der EuGH entschieden, dass Arbeitnehmer, die ihren Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen können, Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 BUrlG haben. Der Entscheidung des EuGH war eine Anfrage des LAG Düsseldorf vorausgegangen. Die Düsseldorfer Richter wollten wissen, ob die bisherige deutsche Rechtsprechung zum Verfall von Urlaub mit europäischem Recht vereinbar ist. Ist sie nicht, so die europäischen Richter.
Im Klartext bedeutet dies, dass Arbeitnehmer nicht mehr benachteiligt werden dürfen, wenn sie über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sind. Wenn ein Urlaub nicht angetreten werden kann, so ist zumindest der Anspruch auf Lohnzahlung geltend zu machen.
(Quelle und mehr Informationen; VNR.de)
Permalink: Krankheit: Urlaub verfällt nicht
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Wong
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Kommentar von:
Handyvideos gratis
(29.01.09 23:55 Uhr)
Ich finde es auch ungerecht, wenn man plötzlich krank wird und einem plötzlich der Urlaub gestrichen wird. Hätte man keinen Urlaub gehabt, hätte man auch sowieso frei bekommen.
Kommentar von:
Veganer
(02.02.09 2:20 Uhr)
so ist sicherheit für den arbeitnehmer gewährleistet. Ist eigentlich eine vernünftige Lösung.
Kommentar von:
neon tabela
(24.08.09 20:08 Uhr)
the content of your website is very good greetings and so on. thank you nice sharing. ....
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