Nacktheit: möglicher Reisemangel
26.Januar.2007 admin
Ein Ehepaar fliegt nach Kuba. Man hat ein hübsches Hotel reserviert und freut sich auf einen geruhsamen Urlaub. Doch dann das: Immer wieder tauchen Gäste innerhalb der Hotelanlagen nackt auf. In den Reiseunterlagen stand nichts davon, dass in den Anlagen FKK betrieben wird oder betrieben werden darf. Das Ehepaar fühlt sich gestört, bricht den Urlaub ab und verlangt einen Teil des Geldes zurück.
Die Gerichte sind auf deren Seite. Denn die Gäste konnten nicht ahnen, was sie vor Ort erwartet. In den Reiseunterlagen fand sich eben kein Hinweis. Und so entschied das Oberlandesgericht Frankfurt auf Reisemangel, für den eine Minderung des Reisepreises um 20 Prozent gerechtfertigt ist.
Der Spruch fiel deshalb so aus, weil die nackten Körper nicht am Strand zu sehen waren. dort ist solches ja ein übliches Bild. Nein, sie waren in den Hotelanlagen. Und dort konnte man sich ihnen kaum entziehen.
Quelle: "Lauter Nackte im Hotel sind Reisemangel"
Durchaus verständlich die Entscheidung, denn das kann durchaus ein ästhetisches Problem sein.