Reise: Souvenirs oftmals zollpflichtig
19.Mai.2009 admin
© henrybloomfield
Wer in den Urlaub fährt, der kauft auch Souvenirs. Dieser Satz mag nicht immer zutreffen doch in den meisten Fällen kommen wir nicht umhin, unseren Lieben daheim eine kleine Erinnerung an den Urlaub mitzubringen. Das ist in vielen Fällen auch problemlos möglich, sei es in Form eines Aschenbechers, eines T-Shirts, eines Feuerzeugs oder was auch immer die jeweiligen Souvenirshops bereithalten.
In manchen Fällen können Souvenirs aber im nachhinein deutlich teurer werden – dann nämlich, wenn es sich um Gegenstände handelt, für die Zollgebühren anfallen. Die "Bild" hat sich die Mühe gemacht und die klassischen Fallen aufgezählt:
Billige Uhren oder Sonnenbrillen werden an jedem Strand angeboten. Von gefälschten Designerprodukten sollten Sie aber die Finger lassen. Denn wird man beim Kauf von Plagiaten im Urlaubsland erwischt, wird einem der einkauf abgenommen. Obendrein drohen hohe Geldstrafen.
Klar, oder? Ebenso klar sollte sein, dass Pflanzen und Tiere in den meisten Fällen weder ein- noch ausgeführt werden dürfen und auch die Krokoledertasche am Besten im Herkunfsland bleibt.
Besonders pikant wird es bei Jagdsouvenirs, denn wer schon im Urlaubsland herumballern muss, der sollte zumindest die Bedingungen für die Ausfuhr von Trophäen klären. Selbiges gilt im Übrigen auch für "Flohmarkt-Trophäen" wie Gemälde oder Antiquitäten, die fast immer einer Bescheinigung bedürfen.
Und eines dürfte ebenfalls klar sein: verlassen Sie sich niemals auf die Angaben eines Verkäufers sondern suchen Sie nach amtlichen Informationen. Anderenfalls könnte es leicht teuer werden….