USA Flüge: Wertvolle Reisetipps
15.April.2008 admin
© mandj98
Schockschwerenot! Wer den Artikel im Spiegel liest könnte meinen, dass es sich ganz und gar nicht lohnt, in die USA zu fliegen. Zwar wird hier – in einem Nebensatz – auf den grandiosen Euro-Dollar-Kurs und die damit einhergehend lockenden Schnäppchen hingewiesen, doch scheint auf den US-Flughäfen derzeit das Chaos sein Zepter zu schwingen.
Deswegen finden sich nun diverse Tipps, wie man seinen Urlaub ein wenig stressfreier gestalten kann – sofern das denn möglich ist:
Um sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen, sollten sich deutsche Urlauber vor der Wahl ihrer Fluggesellschaft über die aktuelle Situation in den USA erkundigen. Wer seinen Flug bei einer europäischen Airline, etwa bei der Lufthansa, British Airways oder KLM, bucht, ist eher auf der sicheren Seite, sagt Antje Günther, Sprecherin der DER- Reisebüros. Zumindest solange er nicht im Chaos-Terminal von Heathrow (mehr…) hängen bleibt – und keine Anschlussflüge innerhalb der USA benötigt.
Alles klar! Doch angeschmiert sind dann diejenigen, die einen Anschlussflug benötigen. Gnadenlose Überbuchungen, keinerlei Anspruch auf Kostenübernahme eines Mietwagens und Ersatzflüge gibt es meist auch nicht! Das sind die Fakten! Ein klein wenig Linderung verspricht da die (formal-)rechtliche Situation:
Schadenersatz für einen gestrichenen Anschlussflug steht den meisten deutschen Fluggästen allerdings zu – egal ob es einen Ersatzflug gibt oder nicht. Die Reisenden sollten dafür am Schalter der Fluggesellschaft vor Zeugen erklären, dass sie Schadenersatz fordern werden, rät Paul Degott, Anwalt für Reiserecht in Hannover. "Das muss beweisbar sein", sagt der experte gegenüber dem dpa-Themendienst. Nach EU-Recht (Verordnung (EG) 261/2004) greift laut Degott bei Annullierungen ein abgestuftes Leistungssystem. Das gelte für Fluggesellschaften in der EU und für Flüge, die in EU-Länder führen.
Wichtig ist hierbei, dass man sich an die deutsche Niederlassung der jeweiligen Fluggesellschaft wendet. Notfalls kann dann auch hierzulande geklagt werden oder die Schlichtungsstelle Mobilität kann eingreifen.
Doch bevor hier nun Panik ausbricht: In den meisten Fällen kommen die Reisenden natürlich an ihr Ziel. Wenn auch oftmals über Umwege.