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von Christoph Römer am 26.01.08

Wer bei einer Animation im Urlaub verletzt wird und nicht vorher auf eventuelle Risiken hingewiesen wurde, hat Anspruch auf entschädigung:
Einer Urlauberin fliegt bei der Abendanimation im Hotel ein Schuh an den Kopf. Monate später fordert sie von ihrem Veranstalter Geld, weil sie dadurch einen gesundheitlichen Schaden erlitten habe. Kann das Unternehmen dafür haftbar gemacht werden? Im Prinzip ja, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe., wie der Spiegel berichtet.
Die Urlauberin hatte - auf der Bühne stehend - durch einen wahren Schuhhagel einen dauerhaften Schaden erlitten und es ist bis heute nicht absehbar, ob dieser jemals ausheilt.
Was lernen wir daraus? Auch, wenn ein Animationsprogramm in den meisten Fällen harmlos und in manchem Fällen sogar animierend daherkommt: Man sollte sich stets vorher überlegen, bei welchen Spielen man mitmacht und bei welchen nicht ...
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